Menschenrechte Teil 4-1 – Aktuelle Entwicklungen

Entwicklung zum Sicherheitsstaat und Sicherheitsgesellschaft – Eine Gefahr für die Menschenrechte

Die Entwicklungen seit den Anschlägen vom 11.9.2001 haben die Schlagwörter „Sicherheit“ und „Prävention“ in den Vordergrund gestellt. Natürlich ist dies nicht aus dem Nichts heraus entstanden, sondern auch die Folge einer vorhergehenden Entwicklung.

Das klassische Strafrecht, aus der Zeit der Aufklärung, hatte den Zweck, das Recht, das durch den Rechtsbruch angegriffen wurde, wieder herzustellen bzw. zu stabilisieren. In der Staatstheorie vom liberalen Rechtsstaat kommt die Zweckbindung des Staatsrechts auf. Mit Strafen soll erzogen und der Gesellschaft nützliches getan werden. Franz von Liszt formulierte schon 1905, das die Prävention als soziale Kontrolle dienen sollte, wobei die Präventionsmaßnahmen ein weites Spektrum umfassen, unter Anderem auch die Sozialpolitik. Zugleich differenziert er zwischen Gelegenheitstätern und dauernd Straffälligen. Hier wird also die schwere der Strafe nach der Gefährlichkeit des Täters festgelegt. Der Sozialstaat steht hier im Vordergrund (Albrecht, 45f).

In den letzten Jahren hat sich der Fokus von der sozialen Sicherheit zur inneren Sicherheit verschoben. Albrecht sieht hier vor allem die nach dem Ende des Kalten Krieges rasant fortschreitende Globalisierung, Flexibilisierung, Privatisierung und Abbau, bzw. Umbau des Sozialstaates und der damit einhergehenden Unsicherheit. Dadurch entwickelt sich der Staat immer mehr zu einem Präventivstaat, der Risiken ausschließen will und dies mit immer mehr Überwachung erreichen will (Albrecht, 47f).

Das Problem dabei ist, dass absolute Sicherheit eine Illusion ist und niemals erreicht werden kann. Das Prinzip der Verhältnismäßigkeit wird durch das Erfolgsprinzip abgelöst. Dadurch ist aber keine Begrenzende Kraft mehr da, die maßlose Gesetze verhindert. Die Gefahr, dass nur symbolische Gesetze erlassen werden, deren Nutzen zweifelhaft ist, steigt stark an (Albrecht, 50).

Das Risiko ist zum Maßstab geworden. Risiken werden weniger hingenommen, gleichzeitig steigt das Bedrohungsgefühl und Sicherheitsmaßnahmen die nicht erfolgreich sind steigern das Sicherheitsbedürfnis, was wiederum mehr Sicherheitsmaßnahmen erfordert. Ein Spirale, die den Rechtsstaat und eine freie demokratische Gesellschaft in Frage stellen. Eine Verlagerung von der Legislative zur Exekutive ist die Folge. Rechtsanwendung, je nach Situation schränkt die Rechtssicherheit ein. Die Gewaltenteilung ist mangels richterlicher Überwachung von polizeilichen Maßnahmen nicht mehr gegeben. Gesetze zur Bekämpfung von Terrorismus und schwerer Kriminalität werden nach kurzer Zeit schon für sämtliche Vergehen genutzt (Albrecht, 51ff). Ein Beispiel wäre hier die Kontenüberprüfung. Zuerst zum Einsatz gegen den Terrorismus eingeführt, kann nun jeder davon betroffen sein. Datenabgleiche bei Studenten die BaföG beziehen wollen oder Arbeitslose die Arbeitslosengeld II sind routinemäßig davon betroffen.

Die Gefahr für die Menschenrechte werden vor Allem in der Reaktion der Politiker auf Urteile des Bundesverfassungsgerichts deutlich. Statt die Gesetze zu ändern wird eher darauf gedrängt die Verfassung zu ändern, um die Gesetze Verfassungskonform zu  machen. Damit wird die Pflicht der Politik, Gesetze Verfassungskonform zu gestalten ad absurdum geführt. Man macht sich die Verfassung konform statt selbst konform zu handeln. Das Recht des Bürgers dass Bundesverfassungsgericht anzurufen um seine Grundrechte zu verteidigen wird eher als beschwerlich empfunden (vgl. Albrecht, 55ff).

Der Trick an der ganzen Sache ist, dass die Entwicklungen zum Sicherheitsstaat gesellschaftlich gewollt sind. Sie sind Ergebnis einer demokratischen Meinungsfindung. Damit wandelt sich auch die Gesellschaft zur Sicherheitsgesellschaft. Sie tauscht Menschenrechte gegen vermeintliche Sicherheit (vgl. Albrecht, 59ff / 65).

Albrecht sieht aber den Terrorismus nicht als Ursache, sondern nur als Anlass für die Entwicklungen. Sie sieht verschiedene Ursachen.

Da wäre der Abbau des Sozialstaates. Die wachsende Verarmung der westlichen Gesellschaften erfordert mehr Kontrolle, um die soziale Sprengkraft dieser Entwicklung eindämmen zu können. Die Ökonomisierung in allen Bereichen der Gesellschaft führt auch zu einer Verschiebung, oder Überlagerung von Recht gegenüber Unrecht zu Kosten gegenüber dem Nutzen (vgl. Albrecht, 66f).

Letzteres liegt in der neoliberalen Ideologie, alles dem Markt zu überlassen. Auch soziale Angelegenheiten werden dem Markt überlassen und privatisiert. Die ökonomischen Marktgesetze sehen aber keine Unterstützung der Schwachen vor. Denn in der Konkurrenz auf dem Markt wird nur der Starke überleben (vgl. Albrecht, 67f).

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